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Vorsorge: Patientenverfügung für psychische Krisen


Bild: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Wer in einer psychischen Krise nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen, kann nun mit einer speziellen Patientenverfügung vorsorgen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat dafür ein neues Formular entwickelt, das sich gezielt auf Situationen im Bereich der psychischen Gesundheit bezieht.

Damit kann man festlegen, welche Behandlungen man im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit erhalten oder nicht erhalten will. Das sei besonders für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen wichtig, aber auch grundsätzlich; schließlich könne jeder Mensch durch Krankheit oder Krise in einen Zustand geraten, in dem eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr möglich ist, so die DGPPN. 

Warum sich Vorsorge trotzdem für alle lohnt

«Manche Erkrankungen können dazu führen, dass man nicht mehr versteht, welchen Nutzen oder welche Risiken eine Behandlung hat», so Prof. Thomas Pollmächer, Vorsitzender der DGPPN-Kommission Ethik und Recht. In solchen Fällen gelten Betroffene als nicht einwilligungsfähig – selbst wenn sie im gesunden Zustand eine bestimmte Therapie gewollt hätten.

«In akuten Psychosen kommt es häufig vor, dass Behandlungen abgelehnt werden, obwohl sie dringend nötig wären», so Pollmächer. Eine zuvor verfasste Verfügung kann dann sicherstellen, dass die gewünschte Behandlung trotzdem erfolgt. 

Das Formular selbst sowie Informationen dazu findet man auf der Webseite der Gesellschaft.


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(16.06.2025)


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